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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 273

Bei welcher Behörde ist ein ersatzpflichtiger Wildschaden anzumelden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJagdbehörde
  2. BOrdnungsamt
  3. CGemeinde✓ richtig
  4. Dbei der für das Gebiet zuständigen Polizeidienststelle

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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