Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 261
Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk
Antwortmöglichkeiten
- Akraft Gesetzes als eigenes Recht✓ richtig
- Bmittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die Jagdbehörde
- Cüberhaupt nicht; die hat nur ein Jagdaufseher
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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