Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 251
Welche Wildart darf (ohne Ausnahmegenehmigung) nicht mit der Falle bejagt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ARabenkrähe✓ richtig
- BMarderhund
- CBaummarder
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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