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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 248

An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aan Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde✓ richtig
  2. Bin Landschafts- und Wasserschutzgebieten
  3. Cin Wildschutzgebieten und Nationalparks

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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