Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 248
An welchen Orten darf die Jagd nicht ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- Aan Orten, an denen die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit gestört und das Leben von Menschen gefährdet würde✓ richtig
- Bin Landschafts- und Wasserschutzgebieten
- Cin Wildschutzgebieten und Nationalparks
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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