Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 187
Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Abschussliste eingetragen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
- BJa✓ richtig
- CJa, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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