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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 181

Am 1. Februar erlegt der Revierinhaber in seinem Revier eine Ricke mit gebrochenem Vorderlauf. Welche nachgenannten Aussagen ist zutreffend?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Abschuss kann eine Straftat darstellen, da Ricken am 1. Februar Schonzeit haben
  2. BDer Abschuss wird in die Abschussliste eingetragen und der Jagdbehörde zum 15. Februar eines jeden Jagdjahres vorgelegt✓ richtig
  3. CDer Abschuss war zulässig, da schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen zu bewahren ist✓ richtig

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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