Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 148
Wann beginnt jagdrechtlich die „Nachtzeit“?
Antwortmöglichkeiten
- A1,5 Stunden nach Sonnenuntergang✓ richtig
- B1 Stunde nach Sonnenuntergang
- C1,5 Stunden vor Sonnenaufgang
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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