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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 120

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten gefangen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ARebhuhn
  2. BBaum- und Steinmarder✓ richtig
  3. CWaschbär✓ richtig
  4. DNerz
  5. EFeldhase

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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