Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 111
Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, ohne weiteres
- BJa, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis
- CNein✓ richtig
- DJa; wenn der Jagdgenosse eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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