Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 90
Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Anzeigeberechtigt
Antwortmöglichkeiten
- Aist nur der Verpächter
- Bist nur der Pächter
- Csind sowohl der Pächter als auch der Verpächter✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bremen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.