Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 90

Ein neu abgeschlossener oder geänderter Jagdpachtvertrag ist der Jagdbehörde anzuzeigen. Anzeigeberechtigt

Antwortmöglichkeiten

  1. Aist nur der Verpächter
  2. Bist nur der Pächter
  3. Csind sowohl der Pächter als auch der Verpächter✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bremen mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.