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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 85

Innerhalb welcher Frist kann die Jagdbehörde einen dort vorgelegten Jagdpachtvertrag beanstanden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AInnerhalb von einer Woche
  2. BInnerhalb von zwei Wochen
  3. CInnerhalb von drei Wochen✓ richtig
  4. DInnerhalb von vier Wochen

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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