Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 85
Innerhalb welcher Frist kann die Jagdbehörde einen dort vorgelegten Jagdpachtvertrag beanstanden?
Antwortmöglichkeiten
- AInnerhalb von einer Woche
- BInnerhalb von zwei Wochen
- CInnerhalb von drei Wochen✓ richtig
- DInnerhalb von vier Wochen
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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