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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 79

Wer beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagd?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ader Jagdgenossenschaftsvorsitzende
  2. Bdie Jagdgenossenschaftsversammlung✓ richtig
  3. Cder Vorstand der Jagdgenossenschaft
  4. Ddie Jäger, die in dem Jagdbezirk jagen dürfen

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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