Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 73
Eine Jagdgenossenschaft legt in ihrer Satzung fest, dass Mitglieder (Jagdgenosse) ihren Jagdbezirk pachten kann. Ist das zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, das ist zulässig✓ richtig
- Bdas ist zulässig, wenn sie zusätzlich einen Jagdaufseher einstellt
- Cnein, das ist nicht zulässig
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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