Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 61
In seinem umfriedeten Hausgarten findet der Eigentümer einen verendeten Rehbock. Darf er sich das Stück aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- Anein, es steht dem Jagdausübungsberechtigten des umliegenden Reviers zu
- Bja✓ richtig
- Cnein, das Stück muss der Tierkörperbeseitigungsanstalt überlassen werden
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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