Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 48
Der Eigentümer eines Bauernhofes bittet den Revierinhaber, die in seiner an das Wohnhaus angrenzenden Scheune hausenden Steinmarder zu fangen. Der Revierinhaber möchte hierzu im Januar eine Kastenfalle aufstellen. Benötigt er dafür eine Gestattung der Jagdbehörde?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, da die Jagd auf alles Wild in befriedeten Bezirken ruht
- BNein✓ richtig
- CJa, die Jagdbehörde muss ihm hierzu eine Fangjagdbescheinigung ausstellen
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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