Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 44
Welche Aussage trifft auf Eigenjagdbezirke zu?
Antwortmöglichkeiten
- Aein Eigenjagdbezirk entsteht, wenn land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbare Grundflächen zusammenhängend im Eigentum ein und derselben Person stehen und mindestens 75 ha Größe haben✓ richtig
- Bein Eigenjagdbezirk wird auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten durch die Jagdbehörde festgestellt
- CBefriedete Bezirke werden bei der Berechnung der Mindestgröße berücksichtigt
- DDer Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes ist Inhaber des Jagdrechts✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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