Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 34
Welche Tierart unterliegt nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz dem Jagdrecht?
Antwortmöglichkeiten
- AWaschbär✓ richtig
- BBisam
- CWanderratte
- DMink✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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