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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 31

Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, weil sie auch schon vorher dem Jagdrecht unterlagen
  2. Bnein, weil der Eigentumsnachweis immer geführt werden kann
  3. Cja, wenn die Tiere herrenlos geworden sind✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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