Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 12
Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?
Antwortmöglichkeiten
- Anur das Erlegen von Wild
- Bdas Erlegen und Fangen von freilebenden Tieren
- Cdas Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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