Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg4 · Frage 9
Der Begriff „Erlegen“ umfasst?
Antwortmöglichkeiten
- Aalle Handlungen, die unmittelbar auf das Töten des Wildes ausgerichtet sind✓ richtig
- Bnur das Abgeben des Fangschusses oder das Abnicken des Wildes
- Calle Handlungen, die darauf gerichtet sind, dem Wilde nachzustellen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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