Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 214
Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?
Antwortmöglichkeiten
- AUnverzüglich✓ richtig
- BInnerhalb einer Woche
- CInnerhalb zwei Wochen
- DInnerhalb eines Monats
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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