Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 126
Sie beobachten wie jemand mit einer Schusswaffe bedroht wird. Sie greifen mit Ihrer Schusswaffe ein. Dabei wird der Angreifer verletzt. Es stellt sich hinterher heraus, dass kein rechtswidriger Angriff vorlag, weil es sich um Filmaufnahmen handelte. Sie handelten in…
Antwortmöglichkeiten
- APutativnotwehr (scheinbare Notwehr).✓ richtig
- BNotstand.
- CNotwehrexzess.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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