Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 125
Zwei Personen schlagen auf einen Unterlegenen ein um ihn auszurauben. Sie greifen zugunsten des Angegriffenen ein. Welchen Rechtfertigungsgrund haben Sie?
Antwortmöglichkeiten
- ANotwehrexzess
- BNötigung
- CNotwehr bzw. Nothilfe✓ richtig
- DPutativnotwehr
- Egesetzlich nicht geregelt
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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