Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 104
Dürfen Sie in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, immer.
- BNein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.✓ richtig
- CJa, auch wenn der Angriff durch mildere Mittel abgewehrt werden kann.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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