Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 102
Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, das ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Schusswaffengebrauch.
- BJa, soweit es die Umstände erlauben.✓ richtig
- CNein, das ist nicht erforderlich.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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