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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 99

Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt...

Antwortmöglichkeiten

  1. Abei Beleidigung.✓ richtig
  2. Bbei lebensgefährlichem tätlichem Angriff auf den Ehepartner.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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