Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 99
Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt...
Antwortmöglichkeiten
- Abei Beleidigung.✓ richtig
- Bbei lebensgefährlichem tätlichem Angriff auf den Ehepartner.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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