Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 89
Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.✓ richtig
- BJa, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
- CNein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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