Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 57
Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?
Antwortmöglichkeiten
- AIch melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.✓ richtig
- BIch melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.
- CIch melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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