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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 54

Beim Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von einer Privatperson durch den Erwerbsberechtigten...

Antwortmöglichkeiten

  1. Azeigt er den Erwerb der Waffe innerhalb eines Jahres der zuständigen Behörde an und legt die WBK zur Eintragung vor.
  2. Bzeigt er den Erwerb der Waffe innerhalb vier Wochen der zuständigen Behörde an und legt die WBK zur Eintragung vor.
  3. Czeigt er den Erwerb der Waffe innerhalb zwei Wochen der zuständigen Behörde an und legt die WBK zur Eintragung vor.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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