Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg3 · Frage 44
Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, bei Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson.✓ richtig
- BNur an den Nachbarschützen.
- CNein, auf keinen Fall.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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