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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 651

Was hat der Jagdausübungsberechtigte zu tun, um den Verdacht einer anzeigepflichtigen Wildseuche zu melden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AMeldung bei einem Untersuchungsinstitut
  2. Bjedes Stück Fallwild wird an den Amtstierarzt geschickt, weitere Maßnahmen entfallen
  3. CMeldung beim zuständigen Amtstierarzt (Veterinärbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt bzw. der Region Hannover)✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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