Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 603
Welche Veränderungen bringen die EU-Hygienevorschriften für die Jäger?
Antwortmöglichkeiten
- AJäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ tätig, wenn sie Wild an Dritte abgeben✓ richtig
- BJäger dürfen Schalenwild nur noch aufbrechen und versorgen, wenn sie „kundige Person“ sind
- CWild darf nur an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden, wenn vorher eine amtliche Fleischuntersuchung stattgefunden hat
- DJäger haben Aufzeichnungspflichten, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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