Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 571
Wann unterliegt erlegtes Haarwild der amtlichen Fleischbeschaupflicht?
Antwortmöglichkeiten
- Awenn es zum menschlichen Genuss verwendet werden soll
- Bwenn der Revierinhaber es an andere Personen weitergibt
- Cwenn es dem gewerbemäßigen Handel zugeführt wird✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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