Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 570
Wann muss ein Stück Schalenwild zur amtlichen Fleischuntersuchung?
Antwortmöglichkeiten
- Awenn es mit Rachendasseln befallen ist
- Bwenn es offene Knochenbrüche aufweist, soweit diese nicht unmittelbar vor oder beim Erlegen entstanden sind bzw. wenn es bedenkliche Mängel aufweist✓ richtig
- Cwenn es unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- und verarbeitende Betriebe zur Abgabe an den Verbraucher geliefert wird
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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