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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 564

Darf eingegangenes Wild (Fallwild) für den menschlichen Verzehr freigegeben werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anur nach amtstierärztlicher Untersuchung
  2. Bnur wenn es keine auf den Menschen übertragbare Krankheit hatte
  3. Cin keinem Fall✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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