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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 432

Die Begrenzung der Schwarzwildbestände verlangt auch einen selektiven Bachenabschuss. Was ist dabei zu beachten?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aes dürfen keine Stücke über 50 kg erlegt werden
  2. BLeitbachen sind zu schonen✓ richtig
  3. Ces dürfen nur Geltbachen erlegt werden

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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