Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 182
Welche der nachgenannten Aussage zum Begriff Kahlschlag nach dem Niedersächsischen Waldgesetz ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AIn Niedersachsen sind Kahlschläge grundsätzlich verboten
- BKahlschläge über 1 ha Größe sind anzeigepflichtig✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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