Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 156
Was versteht man unter dem Begriff "Integrierter Pflanzenschutz"?
Antwortmöglichkeiten
- AVertraglich geregelter Bezug von chemischen Pflanzenschutzmitteln
- BAbgestimmte Durchführung von mechanischen, chemischen und biologischen Pflanzenschutzmaßnahmen✓ richtig
- CGrundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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