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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 101

In welchem Zeitraum ist es verboten, in der freien Natur Hecken und lebende Zäune zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen?

Antwortmöglichkeiten

  1. A1. März bis 30. September✓ richtig
  2. B1. April bis 15. Juli

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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