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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 100

Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, ohne Einschränkung
  2. BJa, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar)✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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