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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 99

Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
  2. BJa, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
  3. CNein✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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