Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 97
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen gepflückt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ASeidelbast
- BFrauenschuh
- CMaiglöckchen✓ richtig
- DTürkenbund
- EArnika
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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