Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 96
Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AHahnenfuß
- BAkelei✓ richtig
- CSeidelbast✓ richtig
- DMargeriten
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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