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Jägerprüfung Bremen · Sachgebiet hb_sg2 · Frage 96

Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AHahnenfuß
  2. BAkelei✓ richtig
  3. CSeidelbast✓ richtig
  4. DMargeriten

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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