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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg6 · Frage 206

Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Revierinhaber✓ richtig
  2. BDie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes BAYERN DIREKT BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmate­

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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