Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg6 · Frage 206
Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Revierinhaber✓ richtig
- BDie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes BAYERN DIREKT BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmate
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bayern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.