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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg6 · Frage 167

Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFeuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht und außerhalb nur in einer Entfernung von 100 m entfacht werden
  2. BIm Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden✓ richtig
  3. CFeuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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