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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg6 · Frage 124

Welche der nachgenannten Aussagen zum Begriff Kahlhieb (Kahlschlag) nach dem Bayerischen Waldgesetz ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn Bayern sind Kahlhiebe (Kahlschläge) grundsätzlich verboten
  2. BKahlhiebe (Kahlschläge) im Schutzwald bedürfen der Erlaubnis✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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