Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 173
Welche Rechte und Pflichten hat die „Kundige Person“?
Antwortmöglichkeiten
- AAnbringen des Wildursprungszeichens
- BEntnahme der Proben für die Trichinenuntersuchung
- CUntersuchung des Wildes auf bedenkliche Merkmale✓ richtig
- DAusstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn keine bedenklichen Merkmale festgestellt werden✓ richtig
- EDurchführung der amtlichen Trichinenschau Sie haben ein Schmalreh erlegt und stellen beim Aufbrechen bedenkliche Merkmale fest. Was müssen Sie als „Kundige Person“ tun, wenn Sie es an einen zugelassenen Wildverarbeitungsbetrieb weitergeben wollen?
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
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