Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 167
Beim Aufbrechen eines Schmalrehs stellt der Revierinhaber fest, dass Bauch- und Brustfell bläulich verfärbt sind. Er will das Schmalreh zerwirken und zum eigenen Verbrauch verwenden. Muss er es vorher zur Fleischuntersuchung bringen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa✓ richtig
- BNein Seite 53 Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger
Lösung
Antwort A ist korrekt.
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