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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 166

Ein Jäger möchte ein von ihm erlegtes Stück Rehwild in der Decke, das beim Aufbrechen keinerlei Veränderungen aufwies, an einen Gastwirt verkaufen. Darf er dies ohne vorherige amtliche Untersuchung des Stückes tun?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa✓ richtig
  2. BNein Sie erlegen ein Stück Rehwild und stellen dabei keine Merkmale fest, die das Fleisch als be- denklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen. Sie veräußern dieses Reh an Ihren Nachbarn zu dessen Eigenverbrauch. Ist eine Fleischuntersuchung erforderlich?

Lösung

Antwort A ist korrekt.

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