Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 163
Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, ohne Einschränkung
- BJa, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar) In welchem Zeitraum ist es verboten, in der freien Natur Hecken und lebende Zäune zurück- zuschneiden oder auf den Stock zu setzen?✓ richtig
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Bayern mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.