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Jägerprüfung Bayern · Sachgebiet by_sg3 · Frage 163

Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, ohne Einschränkung
  2. BJa, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar) In welchem Zeitraum ist es verboten, in der freien Natur Hecken und lebende Zäune zurück- zuschneiden oder auf den Stock zu setzen?✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

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